Sie möchten helfen?

Die Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e. V. ist Träger der Schreikindambulanz. Sie erhält keine dauerhafte öffentliche Finanzierung. Als gemeinnützig anerkannt können Spenden an die Schreikindambulanz wie z. B. aus Anlass runder Geburtstage, Hochzeitstage, Hochzeiten, Jubiläen, Familien- und Betriebsfeiern u. a. geltend gemacht werden.

Folgende Organisationen haben bisher bereits durch finanzielle Zuwendungen die Schreikindambulanz gefördert:

Elisabeth-Wagener-Stiftung, Frau-Otto-Knaudt-Stiftung, Town&Country Stiftung, Wilhelm-Spoden-Stiftung

Großer Dank gilt vielen weiteren, privaten und institutionellen Spenderinnen und Spendern, die mit kleinen und großen Beiträgen die Schreikindambulanz unterstützt haben.

Bitte unterstützen Sie durch eine Spende die Arbeit der Schreikindambulanz.

Spendenkonto:
Ärztliche Beratungsstelle e. V. – Schreikindambulanz
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE06 3702 0500 0001 5431 00
BIC: BFSWDE33XXX